Update: Umgang mit Schutzmasken

26. Januar 2021 Von wolteradmin

Stand 29.04.2020

Update 21.10.2020

Update 26.01.2021

Sehr geehrtes maz-Team,

seit Montag gibt es die sogenannte Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung), aufgrund dessen haben wir die Standorte zum Montag mit Masken versorgt. Viele stellen sich aktuell die Frage wer muss/ sollte wann eine Maske tragen? Hierzu und wie wir im Unternehmen operativ damit umgehen wollen:

Verordnung Niedersächsisches Ministerium (Stand 27.04.2020) Update 26.01.2021

  • Maskenpflicht gilt für jeden Kunden/ Gast beim Betreten unserer Standorte
  • Ausgenommen Kinder bis Vollendung 6. Lebensjahr
  • Ausgenommen Personen mit Vorerkrankungen wo erhöhter Atemwiderstand der Masken belastet
  • Als Maske zählt jede textile Barriere  nur noch OP- oder FFP2-Masken

Die bisherigen und vorhandenen Anforderungen und Hygienemaßnahmen sind nach wie vor einzuhalten, der Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter ist nach wie vor einzuhalten (siehe auch unsere Hygieneregeln und Regeln zur Desinfizierung EM)

Update
WIR
(Stand 21.10.2020)

  • Wir tragen generell eine OP- oder FFP2-Maske, sobald wir unseren eigenen Arbeitsplatz verlassen sowie, wenn am eigenen Arbeitsplatz der Mindestabstand nicht gewährt werden kann
  • Wir tragen im Kontakt mit unseren Kunden eine Maske
  • Hinter einem Spuckschutz ist keine Maske erforderlich (im Gespräch mit dem Kunden sollten wir uns vor dem Abnehmen das Einverständnis einholen)
  • Sollte ein Kunde im Kontakt mit uns keine OP- oder FFP2-Maske tragen bieten wir unserem Kunden höflich eine Einwegmaske an
  • Wir bedrängen unsere Kunden diesbezüglich nicht, auch nicht mit Aufforderungsschildern

Abschließend möchten wir uns an dieser Stelle schon jetzt für die nachhaltige Umsetzung bedanken.

Stefan Fincke, Achim Wolter, Christian Hackbarth