Aktualisierte Regeln am Arbeitsplatz

25. November 2021 Von wolteradmin

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 24.11.2021 wurde das Infektionsschutzgesetz aktualisiert und beinhaltet nun die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Aus diesem Grunde wurde schon vorab Ihr Impfstatus geprüft.

Aber was heißt das jetzt für jeden Einzelnen? Im Folgenden möchten wir Ihnen hierzu kurz und bündig einige Informationen geben:

 

Was muss ich als Geimpfter beachten?

  • Ich muss meinen Impfnachweis auch am Arbeitsplatz immer mit mir führen, so dass ich bei Prüfung einer zuständigen Behörde meinen gültigen Impfstatus belegen kann.
    Ansonsten können Bußgelder verhängt werden!

 

  • Ich muss meinen Status im Auge behalten und den Arbeitgeber informieren, wenn ich meinen Impfstatus verliere.

 

Was muss ich als Genesener beachten?

  • Ich muss meinen Genesenennachweis auch am Arbeitsplatz immer mit mir führen, so dass ich bei Prüfung einer zuständigen Behörde meinen gültigen Genesenen-Status belegen kann, ansonsten können Bußgelder verhängt werden

 

  • Ich muss meinen Status im Auge behalten und den Arbeitgeber informieren, wenn ich meinen Genesenen-Status verliere (generell 6 Monate nach der Erkrankung)

 

Was muss ich als weder Geimpfter oder Genesener beachten?

  • Ich muss meinen aktuellen Testnachweis immer mit mir führen, so dass ich bei Prüfung einer zuständigen Behörde meinen gültigen Test jederzeit vorzeigen kann.
    Ansonsten können Bußgelder verhängt werden!

 

  • Ich benötige bei Arbeitsbeginn ein negatives Testergebnis von einer offiziellen Teststelle und muss den Testnachweis täglich vor Arbeitsantritt an der Zentrale vorlegen.

 

  • Ohne ein negatives Testergebnis darf ich meinen Arbeitsplatz nicht betreten.

 

  • Schnelltests sind 24 Stunden gültig / PCR-Tests sind 48 Stunden gültig

 

  • Wenn ich mich dazu entschließe, mich impfen zu lassen, bin ich von der Testpflicht befreit, sobald ich meinen vollständigen Impfschutz erlangt habe.

 

 

Wir werden hier an dieser Stelle, immer zeitnah neue Informationen für Sie bereitstellen und bitten Sie deshalb, all Ihre Fragen, der Personalabteilung zukommen zu lassen.