Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
im Hinblick auf die Urlaubszeit und die immer noch bestehende
Corona Epidemie möchten wir Sie auf folgendes Thema hinweisen:
- Bitte überprüfen Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
und ergänzend auf der Seite des RKI, ob Ihr Reiseziel zu den
gefährdeten Regionen gehört.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Nehmen Sie bitte -wenn möglich- von einer Reise in die vom Auswärtigen Amt ausgewiesenen Länder aufgrund der Corona-Epidemie Abstand.
- Werden private Auslandsreisen in Länder -obwohl eine Reisewarnung
zum Abreisezeitpunkt bekannt war- angetreten, ist der Arbeitnehmer
verpflichtet, den Arbeitgeber über die Reise zu informieren. Die
Untersagung einer privaten Reise durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Im Fall einer Infizierung mit dem Coronavirus oder einer Unmöglichkeit der Arbeitsleistung wegen notwendiger Quarantäne weisen wir Sie darauf hin, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Eigenverschuldens
unter diesen Umständen entfällt.
Wir wünschen Ihnen allen trotz der vielfältigen Einschränkungen eine
schöne Sommerzeit, genießen Sie Ihren Urlaub und bleiben Sie gesund!
Beste Grüße
Ihre Firmenleitung