Sehr geehrte Kollegen,
in dieser jetzt nicht ganz so einfachen Zeit liegt unser Hauptaugenmerk auf drei wichtige Punkte:
- Der individuelle gesundheitliche Schutz unserer Mitarbeiter
- Unterstützung der Mitarbeiter auch im privaten Bereich (u.a. Kinderbetreuung)
- Sicherung sämtlicher Arbeitsplätze
Punkt 1)
Nach Aufteilung der Zentralabteilungen (Buchhaltung, Dispo, etc.) werden wir nun dazu übergehen, auch die restlichen Bereiche in Zonen aufzuteilen. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass Sie in Zukunft sich in anderen Bereichen bitte, wenn möglich, nicht mehr oder möglichst kurz aufhalten.
Punkt 2)
Wie Sie es auch in der Vergangenheit erlebt haben, ist es uns sehr wichtig, dass Sie Ihre Kinder bestmöglich betreuen können. Leider gibt uns der Gesetzgeber hier nur geringen Spielraum, d.h. entweder gewähren wir Ihnen Urlaub oder stellen sie unentgeltlich (unbezahlt) frei. Aufgrund der ungewissen Zeit/Zukunft (wie lange sind Schule/Kitas geschlossen?) ist es hier auch für uns nicht einfach, eine Entscheidung zu treffen. Aber da wir Sie unterstützen wollen, kommen wir nun zum letzten Punkt…
Punkt 3)
Das Unternehmen wird sämtliche staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, so dass wir gut durch diese Zeit kommen. Gestern wurde gemeinsam durch die Geschäftsführung und dem Betriebsrat entschieden, dass wir ab kommenden Montag (23.03.2020) in einigen Bereichen „Kurzarbeit“ durchführen werden.
Was heißt Kurzarbeit? Und ganz wichtig was heißt das für Sie?
Kurzarbeit ist die vorübergehende Verringerung Ihrer regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls (wie z.B. Schließung von Betriebsteilen, erheblicher Rückgang der Kundschaft).
Bei Verringerung Ihrer Arbeitszeit verringert sich dementsprechend auch Ihr Lohn/Gehalt – damit sich die Lohneinbußen in Grenzen halten, haben wir nun bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld KUG beantragt.
Das heißt, Sie bekommen von dem eingebüßten Nettogehalt aufgrund der geringeren Arbeitszeit zusätzlich noch 60% Kurzarbeitergeld – bei Mitarbeitern mit Kind sind es 67%.
Wie kann Kurzarbeit aussehen? Die tägliche Arbeitszeit wird verringert, sie arbeiten einige Tage/Wochen komplett nicht oder arbeiten in Schichten z.B. vormittags der eine Mitarbeiter und nachmittags der andere.
Jeder einzelne wird rechtzeitig (mind. 2 Tage vorher) informiert, sofern er von Kurzarbeit betroffen ist.
Zum besseren Verständnis nun 3 Beispiele zum Kurzarbeitergeld:
Beispiel 1:
Mitarbeiter A (monatliches Nettogehalt: 1.500,- €) mit Kind muss aufgrund von der Schließung Kita jetzt 2 Wochen zuhause bleiben.
Bisherige Wahlmöglichkeit: Urlaub nehmen oder ohne Gehalt zuhause bleiben.
Jetzige Wahlmöglichkeit: Urlaub nehmen oder KUG in Anspruch nehmen.
Ohne Gehalt für die 2 Wochen, erhält der Mitarbeiter somit nur für die restlichen zwei Wochen des Monat Gehalt, somit 750,- €.
Mit KUG erhält der Mitarbeiter auch die 750,- € für die 2 Wochen, die er gearbeitet hat – zusätzlich aber auch noch 67% von dem Betrag, was er durch die Abwesenheit eingebüßt hat, d.h.
750,-€ & KUG 502,50 € = 1.252,50€
Beispiel 2:
Mitarbeiter B ohne Kind muss aufgrund von zu wenig Arbeit einen Monat lang jeden Tag nur noch 5 anstatt 8 Stunden arbeiten. Der Mitarbeiter hat ein Nettogehalt von 2000,- €.
Durch die Reduzierung der täglichen Arbeitszeit erhält der Mitarbeiter normal nun noch 1.250,- € netto. Hinzu kommt nun aber noch die 60% KUG. Dies sieht dann wie folgt aus:
Nettogehalt bei voller Arbeitszeit (8 Stunden täglich): 2.000,-€
Nettogehalt bei nun 5 Stunden täglich: 1.250,-€
Differenz: 750,-€
Davon 60%: 450,-€
Nettogehalt mit KUG bei 5 Stunden täglich: 1.700,-€
Beispiel 3:
Mitarbeiter C arbeitet in einer Abteilung, die aufgrund gesetzlicher Regelung für einen ganzen Monat geschlossen wird. Der Mitarbeiter hat ein Nettogehalt von 2.200,-€.
Da er nicht arbeitet, würde er kein Gehalt bekommen. Nun greift die Kurzarbeit und das sieht wie folgt aus:
Nettogehalt bei voller Arbeitszeit (8 Stunden täglich): 2.200,-€
Nettogehalt ohne zu arbeiten : 0,-€
Differenz: 2.200,-€
Davon 60%: 1.320,-€
Nettogehalt mit KUG obwohl nicht gearbeitet: 1.320,-€
Sollten Sie hierzu Fragen haben, so können Sie mich jederzeit kontaktieren.
In der Zeit von 6.30 Uhr bis 17 Uhr bin ich unter der Rufnummer 0581/9070-971 erreichbar. Wenn Sie persönlich in irgendeiner Form von mit dem Thema Corona in Kontakt kommen (z.B. Verdacht im persönlichen Umfeld) informieren Sie mich gern auch außerhalb der Zeiten über meine Handynummer 0151/41922971.
Ihnen allen eine gute Gesundheit!!!!
Michael Schneidau